Lieferzonen und Fußgängerzonen mit Zeitfenstern
Eine Fußgängerzone ist selten ganz gesperrt: Lieferanten dürfen morgens hinein, Anwohner jederzeit, Hotelgäste zur Anreise, Marktbeschicker am Markttag. Die Zufahrtssteuerung muss diese Regeln je Zufahrt und Uhrzeit abbilden, statt eine Sperre für alle zu sein.
Im ControlHub sind Zufahrtsberechtigungen personalisiert und zeitgesteuert, für einzelne Anlagen oder Gruppen von Anlagen. Trier verwaltet so Berechtigungen nach Anlagengruppen, Uhrzeiten und Sonderberechtigungen, mit Bußgeldverfahren bei Verstößen.
Das Zufahrtsmittel folgt der Nutzergruppe: Kennzeichen für Lieferanten und wechselnde Gäste, RFID für Dauerberechtigte, QR-Code für Hotels, Behördenfunk für Einsatzfahrzeuge.
Zeitfenster je Gruppe
Lieferverkehr bekommt eine Berechtigung für die Lieferzeit, Anwohner eine dauerhafte, Veranstalter eine befristete. Anlagen lassen sich einzeln, in Gruppen und in Zonen ansprechen; eine Berechtigung für eine Zufahrt gilt nicht automatisch für die nächste.
Falsches Fahrzeug erkannt
Schwere Lkw in der Fußgängerzone sind ein Sicherheits- und Haftungsrisiko. Die KI-Fahrzeugtyperkennung gleicht den erkannten Typ mit den Regeln der Zone ab; nur berechtigte Fahrzeugklassen erhalten Zugang: Fahrzeugtyperkennung.
Nachweis statt Diskussion
Das Meldearchiv protokolliert Bewegungen je Anlage mit Zeitstempel und lässt sich als CSV oder PDF exportieren. Wer außerhalb des Zeitfensters durchfuhr, steht fest, und Verstöße lassen sich in ein Bußgeldverfahren überführen.