Feste Sperren
Versenkbare Poller und Schranken an dauerhaften Zufahrten. Das SmartKit steuert sie herstellerunabhängig, die Bediensäule MONOLITH nimmt Kennzeichenkamera, RFID-Leser und Gegensprechstelle auf.
Zufahrtsschutz ist der Schutz von Plätzen, Fußgängerzonen und Veranstaltungen vor Überfahrtaten. Er besteht aus Sperren, die ein Fahrzeug aufhalten, und aus dem Betrieb: Wer darf wann durch, wer öffnet, und wie wird das nachgewiesen.
Nach der Amokfahrt im Dezember 2020 hat die Stadt Trier ein Sicherheitskonzept für die Innenstadt entwickelt: versenkbare Poller, Zufahrtsberechtigungen nach Anlagengruppen, Uhrzeiten und Sonderrechten, Bußgeldverfahren bei Verstößen. Die Freie und Hansestadt Hamburg stattet das gesamte Stadtgebiet mit Polleranlagen aus, gesteuert aus dem isolierten Stadtnetz.
BarrierSystems liefert die Steuerung und die Plattform. Die Sperranlagen selbst kommen von Partnern wie ZABAG Security Engineering und Consel Group, die auch die Klassifizierung der Sperre verantworten.
Versenkbare Poller und Schranken an dauerhaften Zufahrten. Das SmartKit steuert sie herstellerunabhängig, die Bediensäule MONOLITH nimmt Kennzeichenkamera, RFID-Leser und Gegensprechstelle auf.
Für Stadtfeste, Märkte und Veranstaltungen. MobiLink meldet Zustand und Standort vorhandener Sperren per Funksensor, ohne Umbau und ohne Stromanschluss; Bedienungen werden mit Bedienernachweis protokolliert.
Feste und mobile Sperren erscheinen im ControlHub auf derselben Karte. Berechtigungen nach Gruppe, Zeit und Sonderrecht, Störmeldungen in Echtzeit, Meldearchiv als Betriebsnachweis; wahlweise On-Premise ohne Internetzugang.
DIN SPEC 91414-2 und ISO 22343-2 beschreiben Planung, Umsetzung und Betrieb von Zufahrtsschutzkonzepten; die Leitfäden „Schutz vor Überfahrtaten“ der Polizeilichen Kriminalprävention (ProPK) verstehen Zufahrtsschutz als laufenden Risikomanagementprozess mit Verantwortlichkeiten, Betriebsbuch und Dokumentation besonderer Ereignisse. ISO 22343-1 klassifiziert die Rückhaltewirkung der Sperre im Crashtest; die älteren Klassenangaben nach PAS 68 und IWA 14 stehen weiter auf vielen Bestandssperren, beide Regelwerke sind seit 2023 zurückgezogen.
Keine dieser Regeln ist ein Gesetz; verbindlich wird etwas durch Auflage, Vertrag, Ausschreibung oder das konkrete Sicherheitskonzept. Die Verkehrssicherungspflicht (§ 823 BGB) verlangt zumutbare Schutzmaßnahmen und den Blick auf ihre Wirksamkeit. Das ControlHub liefert dafür die Betriebshistorie: Öffnungen, Meldungen und Bedienungen je Anlage mit Zeitstempel. Mehr unter Normen und Rechtsrahmen; die Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung.
In 30 Minuten zeigen wir, wie Trier und Hamburg ihre Zufahrten verwalten, und welche Bausteine zu Ihrem Sicherheitskonzept passen.
Oder beschreiben Sie uns Ihre Zufahrt per E-Mail an info@barriersystems.de.